Regeländerungen ab 01.Juli 2025 - Vorausschau


Bei den nachfolgenden Ausführungen handelt es sich um eine Vorabinformation für die Saison 2025/2026 für die Schiedsrichter und Vereine des WHV. Vereine und Schiedsrichter erhalten hiermit eine erste Übersicht über die Regeländerungen, die gemäß den IHF-Vorgaben ab dem 1. Juli 2025 in Kraft treten. Etwaige Anpassungen und weiterführende Interpretationen können bis zum Saisonbeginn jederzeit erfolgen. Der nachfolgende Artikel wird regelmäßig aktualisiert. 

 

Die nachstehenden Regeländerungen sind in der Reihenfolge der subjektiven Einschätzung des Verfassers geordnet.


Regel 6:2c - "Abwehr im Kreis" (kleine Regeländerung - große Auswirkung)

Bisher verlangte die Regel 6:2c ein deutliches Betreten des Torraumes durch die Abwehrspieler, damit die Schiedsrichter auf einen 7-Meter-Wurf entscheiden konnten. Nach der bisherigen Interpretation der IHF musste hierfür ein Fuß im Torraum sein.

Ab dem 1. Juli 2025 lautet die Regel wie folgt:


„Mit ‚Betreten‘ ist im Sinne dieser Regel das Berühren der Torraumlinie ODER ein deutliches Eintreten in den Torraum zu verstehen.“

 

Damit gilt laut Regelwerk bereits das Berühren der Torraumlinie als Betreten des Torraumes. Die Schiedsrichter müssen folglich auf 7-Meter-Wurf entscheiden, sobald der Verteidiger bei der Aktion die Linie berührt.

 

Achtung: Ein 7-Meter-Wurf darf weiterhin nur dann gegeben werden, wenn erkennbar ist, dass der Werfer tatsächlich auf das Tor werfen will und der Erstkontakt zwischen Verteidiger und Angreifer erfolgt, während sich der Verteidiger im Torraum befindet oder die Torraumlinie berührt. 

 

Nachstehend findet ihr einen Link zu einem Video, in dem bisher die Schiedsrichter geschult wurden, in einer solchen Situation keinen 7-Meter-Wurf zu pfeifen. Dieses Schulungsvideo muss ab dem 1. Juli 2025 angepasst werden, da in diesem Fall nun korrekt auf 7-Meter-Wurf zu entscheiden ist. Bitte beachtet, dass das Video noch die Lösung und die geltende Erklärung vor dem 1. Juli 2025 beinhaltet.


Regel 8:8d / Kopftreffer bei der Ausführung eines 7-Meter-Wurfs und des "direkten" Freiwurfs

Wenn ein 7-Meter-Werfer bei der Ausführung des Wurfs den Torwart am Kopf trifft, war es den Schiedsrichtern bisher nur möglich eine direkte Rote Karte auszusprechen, sofern sie den Treffer als Tatbestand der Regel 8 bewertet haben. Ab dem 1. Juli 2025 ist die regeltechnisch vorgesehene Strafe jedoch eine Hinausstellung (2-Minuten-Strafe). Somit dürfen die Schiedsrichter in solche Situationen ab diesem Datum ausschließlich eine Hinausstellung aussprechen. Andere Strafen sind für dieses Vergehen nicht vorgesehen.

 

Dies gilt ebenfalls für den Werfer eines Freiwurfs, der nach dem Schlusssignal der ersten oder zweiten Halbzeit noch auszuführen ist (Umgangssprachlich: direkter Freiwurf). Während bisher eine Rote Karte vorgesehen war, darf ab dem 1. Juli 2025 auch in diesem Fall nur eine Hinausstellung ausgesprochen werden.

 

Exkurs: Die Interpretation der IHF, ob es sich um einen "Streifschuss" oder einen Kopftreffer handelt, ist unverändert geblieben. Sobald der Ball beim Kontakt mit dem Kopf die Richtung ändert, ist von einem Kopftreffer auszugehen. Ändert der Ball bei Kopfkontakt hingegen nicht die Richtung, wird von einem "Streifschuss" ausgegangen, und eine Strafe ist nicht vorgesehen.

Weiterhin gilt, dass bei Würfen aus freien Spielsituationen (z. B. Flügelwürfen) die volle Verantwortung beim Werfer liegt. Bewegt sich der Torwart im Rahmen seiner Abwehrbewegung Richtung Ball und wird dabei am Kopf getroffen, ist der Werfer dennoch zu bestrafen. Auch hier hat sich die bisherige Interpretation und Vorgabe der IHF nicht geändert.

In allen drei Fällen – sowohl beim 7-Meter-Wurf  und direktem Freiwurf als auch bei einem Wurf aus einer freien Spielsituation – muss der Ball zuerst Kontakt mit dem Kopf haben, damit der Strafbestand dieser Regel erfüllt ist. Die Beurteilung, ob es sich um einen Kopftreffer handelt oder nicht, liegt im Ermessensspielraum der Schiedsrichter. Bei der Aussprache der entsprechenden Strafe sind die Schiedsrichter jedoch durch die Regelvorgaben gebunden.


Regel 7:3 / Nullschritt auch nach Anprellen durch den ballbesitzenden Spieler

Bisher galt der "Nullschritt" ausschließlich, wenn ein Spieler den Ball von einen anderem  Spieler erhält und dabei beide Füße in der Luft sind. Das Aufsetzen des ersten Fußes oder beider Füße gleichzeitig nach dem Fangen des Balles wurde und wird weiterhin als Nullschritt gewertet.

 

Neu ist, dass diese Regelung ab sofort auch für das selbstständige Anprellen des Balles gilt. Wenn ein Spieler den Ball prellt und ihn in einer Situation fängt, in der beide Füße in der Luft sind, zählt das anschließende Aufsetzen des ersten Fußes oder beider Füße gleichzeitig ebenfalls als Nullschritt.

 


Regel 7:10 / Ballberührung, wenn sich ein Körperteil außerhalb der Spielfläche befindet

Hierbei geht es vor allem um Situationen, in denen Spieler den Ball in der Nähe der Seitenlinie fangen oder berühren. Bisher war gemäß Regel 7:10 nicht eindeutig geklärt, ob ein Spieler, der einen im Spielfeld befindlichen Ball berührt, während ein Körperteil (z. B. ein Fuß) sich außerhalb der Spielfläche befindet, nur dann den Ballverlust verursacht, wenn er sich dadurch einen Vorteil verschafft. Des Weiteren lag die Auslegung eines erlangten Vorteils durch diese Aktion stark im Ermessen des Schiedsrichters.

 

Dieser Ermessensspielraum führte in der Vergangenheit häufig zu unterschiedlichen Entscheidungen.

 

Die IHF hat diese Regel nun vereinfacht und klargestellt: Jegliches Verlassen der Spielfläche in Kombination mit dem gleichzeitigem Berühren des Balles innerhalb des Spielfeldes führt künftig zum Ballverlust.

 

Neue Regel:

„ Es ist nicht erlaubt, den Ball zu berühren, solange irgendein Körperteil den Boden außerhalb der Spielfläche berührt“.

Zusatzinfo:

Die Seitenlinie (Out-Linie) ist Bestandteil des Spielfeldes. Das bloße Berühren dieser Linie führt nicht zum Ballverlust.

Wichtig:

Die Spielfortsetzung bleibt unverändert. Schiedsrichter müssen in solchen Situationen auf Freiwurf entscheiden. Ein Einwurf war und bleibt weiterhin die falsche Spielfortsetzung.


Regel 8:8j / Das Eingreifen eines Offiziellen ins Spielgeschehen

Bisher war das Eingreifen eines Offiziellen in das Spielgeschehen mit der Blauen Karte für den betroffenen Offiziellen zu ahnden. Diese Strafe war im Regelwerk fix vorgegeben, und die Schiedsrichter hatten keine Möglichkeit, eine alternative Strafe zu verhängen. Zudem gab es keine differenzierte Interpretation des "Spieleingriffs" im Regelbuch.

Beispiel 1

Wenn ein Mannschaftsoffizieller einen Gegenspieler, der sich im Spielfeld befindet, festhält und die Schiedsrichter oder der Delegierte dieses Vergehen wahrnehmen, war der Mannschaftsoffizielle bisher - und bleibt auch weiterhin - mit der Blauen Karte zu bestrafen.

 

In Situationen, in denen ein Mannschaftsoffizieller versehentlich in das Spielgeschehen eingriff, war ebenfalls bisher grundsätzlich nur die Blaue Karte möglich.

 

Beispiel 2

Ein Offizieller gibt Anweisungen an seine Mannschaft und berührt dabei zufällig den Ball im Spielfeld nach einem schlecht gespielten Pass. 

Bis 30.06 2025 (Blaue Karte) / ab 1.Juli 2025 (Hinausstellung)

 

Diese fehlende Unterscheidung zwischen absichtlichem und versehentlichem Eingreifen wurde nun korrigiert.

 

Die neue Regelung lautet:
Hinausstellung:
„Wenn ein Mannschaftsoffizieller, der außerhalb des Spielfelds steht, den Ball oder einen Spieler berührt (siehe auch Regel 8:10b (I)), während er seiner Mannschaft Anweisungen gibt und so versehentlich in das Spiel eingreift.“ 

 

Hier muss klar festgehalten werden, dass das „versehentliche“ Eingreifen in das Spielgeschehen im Ermessen der Schiedsrichter bleibt (Tatsachenentscheidung).

 

Die bestehende bisherige Regelung bleibt jedoch bestehen: Wenn die Schiedsrichter beurteilen, dass es sich nicht um ein versehentliches Vergehen handelt, ist der Mannschaftsoffizielle weiterhin mit der Blauen Karte zu bestrafen.

 

Blaue Karte / Regel 8:10b:

"das Eingreifen eines Mannschaftsoffiziellen in das Spielgeschehen, auf der Spielfläche oder vom Auswechselraum aus oder...."

 


Neue Regelung für Torwarte: Weiterspielen bei nicht erlangter Ball- oder Körperkontrolle

Bisher gab es folgende Regelungen im Regelbuch (auch wenn sie in der Praxis möglicherweise nicht bekannt waren):

  1. Ein Torwart, der die Ballkontrolle im Torraum nicht erlangt, aber den Ball beispielsweise bei einem Fangversuch berührt, durfte den Ball im Anschluss außerhalb des Torraums fangen und ganz normal weiterspielen (passen, prellen, den Ball drei Sekunden halten oder drei Schritte machen).

  2. Wenn der Torwart die Ballkontrolle im Torraum erlangte und anschließend den Torraum verließ, mussten die Schiedsrichter den Torwart korrigieren und auf Abwurf entscheiden.

Nun wurde versucht, die Regel zu vereinfachen. Regel 5:4l lautet:
"Es ist dem Torwart erlaubt, den Torraum mit dem Ball zu verlassen und ihn im Spielfeld weiterzuspielen, wenn es ihm nicht gelungen ist, Körper- und/oder Ballkontrolle zu erlangen."

Das bedeutet: Es reicht aus, wenn einer der beiden Punkte – entweder keine erlangte Ballkontrolle oder keine erlangte Körperkontrolle im Torraum – zutrifft, damit der Torwart den Ball außerhalb des Torraumes weiterspielen darf.

Treffen beide Kriterien zu – der Torwart erlangt Ball- und Körperkontrolle  im Torraum –, ist auf Abwurf zu entscheiden.

 

Info: Die Regeln 12:1 und 6:4 wurden ebenfalls im Einklang mit Regel 5:4 geändert.


Anwurfzone - Freigabe des Anwurfes durch die Schiedsrichter

Eine kleine – wahrscheinlich für die Praxis unbedeutende – Regelanpassung beim Anwurf mit Anwurfzone ist ebenfalls vorgenommen worden.

 

Bisher durften die Schiedsrichter den Anwurf freigeben, sobald ein ganzer Fuß des ausführenden Spielers und der Ball sich innerhalb der Anwurfzone befanden. Das Interessante an der alten Regel war, dass die Schiedsrichter die Ausführung des Anwurfs in dieser Position zwar freigeben durften, der Werfer den Anwurf in dieser Position jedoch nicht ausführen durfte. Er musste nach dem Anpfiff erst seinen gesamten Körper in die Anwurfzone bringen, um den Anwurf regelkonform auszuführen. Wurde der Anwurf dennoch aus der „freigegebenen“ Position ausgeführt, mussten die Schiedsrichter einen Freiwurf für den Gegner pfeifen.

 

Der erste Teil der Regel lautet vor dem 1.Juli 2025: Der Anpfiff durch die Schiedsrichter kann erfolgen, wenn sich der Ball innerhalb der Anwurfzone befindet und der Werfer mindestens einen Fuß innerhalb der Anwurfzone hat.

 

Der nächste Absatz der Regel lautete damals und lautet auch heute wie folgt:

Der Werfer darf die Anwurfzonenlinie mit keinem Körperteil überschreiten, bevor der Wurf als ausgeführt gilt 

 

Diese "Unlogik" in der Regel wurde nun beseitigt. Ab dem 1. Juli 2025 dürfen die Schiedsrichter den Anwurf nur dann anpfeifen, wenn sich sowohl der Ball als auch der gesamte Körper des Werfers vollständig innerhalb der Anwurfzone befinden.

 

Der neue Regeltext lautet:

Der Anpfiff durch die Schiedsrichter kann nur dann erfolgen, wenn sich der Ball und der Werfer vollständig innerhalb der Anwurfzone befinden...

Der Werfer darf die Anwurfzonenlinie mit keinem Körperteil überschreiten, bevor der Wurf als ausgeführt gilt 

 


Passives Spiel - "neue" Erläuterung zur Anwendung des Vorwarnzeichens

Die IHF hat erneut den Regeltext angepasst, um die Schiedsrichter besser zu unterstützen, wann das Vorwarnzeichen für das Passive Spiel anzuwenden ist. Grundsätzlich gibt es hierbei keine inhaltlichen Änderungen, da die Schiedsrichter bisher genau nach diesen Vorgaben geschult wurden. Viele Schulungsanweisungen sind jedoch nun auch im Regelbuch festgehalten.

 

Ein Beispiel dafür ist, dass das passive Spiel bereits ab dem Zeitpunkt entstehen kann, an dem eine Mannschaft in Ballbesitz gelangt. Der entsprechende Regeltext lautet: „Passives Spiel kann bereits in dem Moment beginnen, in dem eine Mannschaft in ihrer eigenen Spielfeldhälfte in Ballbesitz gelangt.“

Darüber hinaus sollen die Schiedsrichter einen klaren Unterschied zwischen der ersten und zweiten Aufbauphase erkennen. Hierzu wurde eine tabellarisch gestaltete Unterstützung bereitgestellt, die den Schiedsrichtern zeigt, wann eine längere oder kürzere Aufbauphase zugelassen werden sollte.

 

Wichtig: Auch in der überarbeiteten Fassung des Regelwerks wurde keine zeitliche Vorgabe aufgenommen, wie lange eine Aufbauphase dauern soll.

 

Der neue Regeltext kann weiter unten heruntergeladen werden.

 

Darüber hinaus wurden Beispiele eingefügt, die veranschaulichen, wann die Schiedsrichter den Ball vor der maximalen Anzahl der Pässe wegnehmen dürfen. Diese Ergänzungen dienen lediglich als demonstrative Aufzählung und sind nicht abschließend. Es bleibt weiterhin im Ermessen des Schiedsrichters, ob die 4 Pässe (oder mehr gemäß nationalen Bestimmungen) vollständig durchgeführt werden dürfen oder nicht.

 

Download
NEU - VORWARNZEICHEN.pdf
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Regel 4:9 – Nicht erlaubte Gegenstände und die Fingernägel

 

Regel 4:9 befasst sich mit nicht erlaubten Gegenständen, die Spieler während eines Spiels nicht verwenden oder tragen dürfen.

Nicht erlaubt sind einerseits Gegenstände, die den Gegenspieler gefährden können, wie zum Beispiel sichtbare Piercings, andererseits Gegenstände, die dem Spieler einen unrechtmäßigen Vorteil verschaffen könnten, wie etwa Fingerbänder.

Wichtig zu betonen: Die in Regel 4:9 sowie im IHF-Ausrüstungsreglement genannten Beispiele sind demonstrativ – das heißt, sie sind nicht abschließend. Es liegt im Ermessen der Schiedsrichter, zu beurteilen, ob ein bestimmter Gegenstand z. B. gefährdend ist.

Auch bisher war klar, dass spitze, nicht geschnittene Fingernägel eine potenzielle Gefahr für Gegenspieler darstellen. Da Fingernägel jedoch keine Gegenstände im engeren Sinne sind und Regel 4:9 bisher nur von „Gegenständen“ sprach, wurde nun folgender Zusatz in den Regeltext aufgenommen: „… (Fingernägel müssen geschnitten sein).“

Damit ist eindeutig klargestellt: Auch Fingernägel, obwohl kein Gegenstand im klassischen Sinne, sind unzulässig, wenn sie eine Gefährdung darstellen.

Die IHF hat zusätzlich eine Grafik (siehe Bild) im Ausrüstungsreglement veröffentlicht, die folgenden Hinweis enthält: „Objekte, die zu Schnitten oder Schürfwunden führen können, sind nicht erlaubt; Fingernägel.“

 

Verantwortung und Konsequenzen bei Verstößen (Wiederholung)

Für die regelkonforme Ausrüstung seiner Mannschaft gemäß Regel 4:9 ist der Mannschaftsverantwortliche (Offizieller A) zuständig. Er bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Spielbericht bzw. der Spielermeldung vor dem Spiel die ordnungsgemäße Ausrüstung aller Spieler. Stellen die Schiedsrichter nach Spielbeginn dennoch eine unzulässige Ausrüstung fest, gilt:

  • Der Mannschaftsverantwortliche wird progressiv bestraft.

  • Der betreffende Spieler muss die Spielfläche verlassen, bis der Mangel behoben ist.

In Zweifelsfällen zeigt der Mannschaftsverantwortliche nicht eindeutig erlaubte Ausrüstungsgegenstände vor dem Spiel den Schiedsrichtern oder dem Delegierten (siehe Ausrüstungsreglement).


Für den Inhalt verantwortlich: ÖHB-RSK

Update 03.07.2025