HLA und WHA Durchführungsbestimmungen / Anlage B
Die fälligen Gebühren sind den Schiedsrichtern und der Spielaufsicht gemäß III.3.1 vor dem Spiel in der Schiedsrichtergarderobe gegen eine Rechnung gemäß Gebührenordnung auszuzahlen. Eine "öffentliche" Auszahlung ist möglichst zu vermeiden.
Anmerkung: Die Gebührenabrechnung soll nach Möglichkeit in der Schiedsrichtergarderobe erfolgen. Keine Auszahlungen z.B. am Kampfgericht!
Die Schiedsrichtergebühr besteht aus der Spielgebühr + Fahrtkosten lt ÖHB-Matrix.
Zusätzliche Kosten für Nachtzug oder Hotelübernachtung sind vorab mit der ÖHB-RSK abzusprechen!